Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) — Die Hauptförderung
Das BEG-Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist derzeit die wichtigste Förderquelle für Sanierungen. Es gibt zwei Hauptwege:
BEG Einzelmaßnahmen (ISNG): Für einzelne Maßnahmen wie Außenwanddämmung, neue Fenster, neue Heizung oder Lüftungsanlage. Grundzuschuss: 15%. Mit Energieeffizienz-Experten: 20%. Für ein Heizungstausch (Wärmepumpe) sogar bis zu 70%!
BEG Wohngebäude (ISGW): Für komplette Gebäudesanierungen auf Effizienzhaus-Standard. Je besser der erreichte Standard, desto höher die Förderung — bis zu 45% bei Effizienzhaus EH40.
KfW-Programme
Die KfW bietet ergänzend günstige Kredite für Sanierungsmaßnahmen:
- KfW 261 (Wohngebäude-Kredit): Günstige Zinsen für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus
- KfW 455-B (Altersgerecht Umbauen): Bis zu 6.250 € Zuschuss pro Wohnung für barrierefreien Umbau
- KfW 270 (Erneuerbare Energien): Für Photovoltaik und Solarthermie
IFB Hamburg — Landesförderung
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) bietet zusätzliche Landesmittel:
- IFB Wohnungsbau: Günstige Darlehen für Modernisierung von Mietwohnungen
- IFB Energieeffizienz: Ergänzend zur Bundesförderung für energetische Sanierungen
- Hamburger Wohnraumförderung: Besonders interessant für Sozialwohnungen und einkommensschwächere Eigentümer
Steuerliche Förderung (§35c EStG)
Alternativ zur BAFA-Förderung (nicht kombinierbar!) können selbstnutzende Eigentümer die Sanierungskosten steuerlich geltend machen:
- 7% im Jahr der Maßnahme und im Folgejahr
- 6% im dritten Jahr
- Maximal 200.000 € förderfähige Kosten = 40.000 € Steuerermäßigung über 3 Jahre
Wichtig: Reihenfolge beachten
Förderanträge müssen VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden — im Nachhinein gibt es keine Förderung. Für die meisten BEG-Programme brauchen Sie außerdem einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE). Wir haben Partner, die das übernehmen.